Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ALLGEMEINES / GELTUNGSBEREICH

Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Unsere AGB gelten sowohl für Kauf- als auch für Werk- und Werklieferungsverträge.

ANGEBOT / ANGEBOTSLEISTUNGEN

Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind unsere Angebote freibleibend. An allen von uns erstellten Entwürfen, Bemusterungen, Layouts, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen weder ganz noch teilweise ohne unsere Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Unsere Urheberrechte bleiben auch für den Fall in vollem Umfang erhalten, wenn unser Angebot nicht angenommen werden sollte.

BAUANTRÄGE

Ist eine Baugenehmigung nach der Landesbauordnung für Werbeanlagen oder andere Projekte erforderlich, planen wir nach schriftlicher Auftragsvergabe die insoweit zur Genehmigung notwendigen Bauanträge, Pläne und Zeichnungen mit Ausnahme der Statik. Der zusätzlich entstandene Aufwand wird in Rechnung gestellt. Für evtl. darüber hinausgehende, weitere baugenehmigungsrechtliche Auflagen im Rahmen eines Gesamtbauvorhabens ist alleine der Besteller zuständig und verantwortlich. Hinsichtlich der Erteilung der beantragten Baugenehmigung übernehmen wir keinerlei Haftung.

PREISE / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Unsere Rechnungen sind sofort nach Eingang zur Zahlung fällig. Skonti oder Nachlässe müssen schriftlich vereinbart werden. Unberechtigter Skontoabzug wird nachgefordert. Kommt ein Besteller mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz der deutschen Bundesbank / Europäischen Zentralbank p.A. zu fordern, sofern wir in der Lage sind, einen höheren Zinssatz nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller kann gegenüber unserer Rechnung nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt worden sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur dann befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

LIEFERUNG UND MONTAGE

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die vorherige Abklärung aller technischen Fragen voraus. Der Besteller ist verpflichtet, den zur Lieferung und Montage notwendigen Freiraum, z. B. Freihaltung von Parkmöglichkeiten, Beseitigung von störenden Gegenständen (z. B. Müllcontainer) zu schaffen sowie uns rechtzeitig auf ihm bekannte Hinderungsgründe (z. B. Veranstaltungen) hinzuweisen. Insoweit evtl. entstehende Mehrkosten durch Behinderung unserer Mitarbeiter und Monteure gehen zu Lasten des Bestellers.

EIGENTUMSVORBEHALT

Alle Warenlieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns deshalb das Eigentum an gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor.

GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENSERSATZ

Der Besteller verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand nach Lieferung und Montage auf Mängel und Gebrauchstauglichkeit zu untersuchen. Er bestätigt insoweit mit seiner rückelosen Unterschrift des Lieferscheines, die Ware / Werkleistung vollständig und mangelfrei erhalten zu haben. Hiernach sind offenkundige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Leistung schriftlich anzuzeigen. Soweit Mängelrügen verspätet erfolgen, ist unsere Haftung für Mängel ausgeschlossen.

RICHTLINIEN FÜR FOLIENBESCHRIFTUNGEN

Diese Richtlinie gilt für die Beurteilung der Qualität sämtlicher Folienbeschriftungen, auch für Glas. Eine Prüfung muss unter normalen Bedingungen erfolgen. Das heißt, dass sowohl die Beleuchtung als auch der Abstand zu den Folienbeschriftungen und die Blickrichtung den üblichen Gegebenheiten / Anschauungen entsprechen müssen.

GERICHTSSTAND

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den mit uns geschlossenen Verträgen ist das für 96450 Coburg zuständige Amtsgericht bzw. Landgericht. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

SCHNAPPAUF Schilder- und Lichtreklamehersteller-Meisterbetrieb Coburg, 01.11.2013